Der vorliegende „LWL-Standard“ zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie konzentriert sich auf die entwicklungsgerechte Ausgestaltung einer familiengerichtlich wie öffentlich-rechtlich begründeten Unterbringung sowie dem Handling von freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Fixierung oder Isolierung. In der KJP fächert sich die gemeinsame Entscheidungsfindung regelmäßig in das komplexe Beziehungs- und Entscheidungsdreieck von Kind/Jugendlichen, Fachleuten und Eltern/Sorgeberechtigten auf. Die professionelle Regulation von eskalierten Krisensituationen erfordert gerade bei Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen eine besonders hohe fachliche, beziehungsdynamische und ethische Kompetenz.