Der vorliegende „LWL-Standard“ zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX sowie der Pflege nach Sozialgesetzbuch XI konzentriert sich auf die nutzerorientierte Ausgestaltung einer zivilrechtlich begründeten Unterbringung sowie dem Handling von freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Fixierung oder Isolierung. Die geforderte Personenzentrierung nach der UN Behindertenrechtskonvention, dem Bundesteilhabegesetz und dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW haben richtigerweise die Ansprüche an die Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in den letzten Jahren gerade für diesen besonders sensitiven Versorgungsbereich noch einmal bedeutsam erhöht. Dieser „LWL-Standard“ bietet hier spezifisch abgestimmte Orientierungshilfen.