In vielen Gefängnissen findet in mafiösen Strukturen Rauschgift-Handel statt. Dr. Karlheinz Keppler schreibt in "Gesundheit und Haft": "Nur wenige Anstalten gehen offensiv mit existentem Drogenkonsum und der daraus resultierenden Problematik um. Entsprechend gibt es Anstalten, die Drogenkonsum ignorieren, leugnen oder verniedlichen. Die Arbeit mit Drogenkonsumenten im Justizvollzug findet unter sehr einschränkenden Bedingungen statt. Sicherheits- und Ordnungsaspekte stehen im Gefängnisalltag im Vordergrund. Akzeptierender Umgang mit Drogen konsumierenden Gefangenen wird oft als Scheitern gegenüber der eigentlichen Aufgabe des Gefängnisses interpretiert."
"Obwohl die Substitutionsbehandlung eine mittlerweile etablierte Behandlungsform darstellt, gibt es immer noch Anstaltsärzte, die die Substitution aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Eine Vor- Substitution wird dann bei Haftbeginn beendet." Der Psychiater empfiehlt unzulänglich behandelten bzw. substituierten Gefangenen, Strafanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten und Schadenersatz zu fordern.
Während der Tagung berichten Dr. Norbert Schalast und Melanie Frey Ergebnisse einer neuen Studie: Vergleich von §64-Maßregelvollzug und Haft bei Straffälligen mit Suchtproblemen. Die Kernfrage lautet: Unterscheiden sich Täter, bei denen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde, hinsichtlich ihrer Bewährung in Freiheit von Gefangenen aus dem Justizvollzug?