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Forensische Psychiatrie und Psychotherapie: Nachteinschluss bedeutet eine willkürliche Behandlungsunterbrechung

Etwa die Hälfte der forensisch-psychiatrischen Kliniken schließt ihre Patienten nachts ein. Für diese Maßnahme werden meist Sicherheitsüberlegungen geltend gemacht. Nach Einschätzung von Dr. Jan Bulla und Professor Dr. Klaus Hoffmann reduziert diese Maßnahme in der forensischen Psychiatrie die Behandlungsmöglichkeiten und widerspricht dem Selbstbild des therapeutischen Personals. Zusätzlich machen die Psychiater (Reichenau) ethische und juristische Bedenken geltend. Die Analyse erschien in Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 2/2012.

"Jeder Mitarbeiter, der mit der Versorgung psychisch Kranker unmittelbar betraut ist, kennt die häufig gravierende Störung des Tag-Nacht-Rhythmus. Psychotische Symptome, Ängste und Unruhezustände stören den Schlaf und das Wohlbefinden. Oft suchen Patienten beim Pflegepersonal nicht ausschließlich Bedarfsarznei, sondern auch Zuwendung.

Andere wiederum nutzen die Ruhe, um mit einer Kollegin/einem Kollegen des Pflegedienstes ein intensives Gespräch zu führen, oft auch nach aufwühlenden Ereignissen des vergangenen Tages. Jeder Therapeut weiß von derartigen Episoden zu berichten, in denen Patienten wesentliche Dinge dem pflegerischen Nachtdienst berichteten oder schwierige Prozesse in Einzel- und Gruppentherapie noch einmal aus einer anderen Perspektive beleuchten konnten und sich durch ein Gespräch beruhigen ließen.

Aus Sicht einer Klinik, die die therapeutische Gemeinschaft als Grundprinzip multiprofessionellen Handelns erhebt, bedeutet der Nachteinschluss eine wesentliche Beschneidung therapeutischer Möglichkeiten. In jenem Konzept, das für die Behandlung schwach strukturierter und schwer gestörter Patienten entwickelt wurde, spielt die kontinuierliche Behandlung eine zentrale Rolle. Nachteinschluss bedeutet, den therapeutischen Prozess für einen letztendlich willkürlich festgelegten Zeitraum zu unterbrechen ..."


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