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Brandsatz aus Schloss Bellevue

© U. Gernhoefer - Fotolia.com

Die Weihnachtsansprache unseres geistlichen Staatsoberhaupts enthält neben einigen mehr oder minder zutreffenden Trivialitäten einen ebenso populistischen wie brandgefährlichen Satz: "Brandstiftung und Angriffe auf wehrlose Menschen verdienen unsere Verachtung und verdienen Bestrafung."

Wo, bitte, Herr Präsident, ist in unserer Staatsräson und unserem Rechtsverständnis Verachtung indiziert? Sie sollten wissen: Der Straftäter hat ein Recht auf Strafe und auf das staatliche Bemühen um Resozialisierung. Auch die Würde des Straftäters ist unantastbar. Verachtung und Würdelosigkeit konterkarieren die Resozialisierung.
 
Wo, bitte, Herr Pastor, ist in unserem (gemeinsamen) christlichen Glauben Platz für Verachtung? Stand Jesus an der Seite der Verachteten oder der gesellschaftlich-bürgerlich Korrekten?
 
Warum verlieren Sie beim Blick auf die Sünde deren Kontexte? Spätestens seit den jüngsten Terrorakten in Paris ist auch der breiten Öffentlichkeit bewusst, dass Terroristen - des IS wie der rechtsextremistischen Szenen hierzulande - mehr als häufig aus gesellschaftlich ausgegrenzten, verachteten Gruppen stammen, die sich für ihre Verletzungen rächen und ein eigenes Überlegenheitsgefühl inszenieren wollen.
 
Wer hat Ihnen, Herr Bundespräsident, zum Thema Flüchtlingshilfe die undifferenzierte Aufzählung aller möglichen fiskalischen Wohltäter in die Rede getextet? Ist es im Schloss Bellevue unbekannt geblieben, dass erhebliche Teile des öffentlichen Dienstes aus Unfähigkeit, Bequemlichkeit, formaler Erstarrung, Widerwillen - oder warum auch immer - zur Flüchtlingshilfe wenig, nichts oder Hinderliches beitragen?
 
Wissen wir, wieviel die präsidial gelobten fiskalischen Kräfte per Unterlassung oder aktiv dazu beigetragen haben, junge Menschen auszugrenzen und zu fremdenfeindlichen Gewalttätern werden zu lassen?
 
Ist es Aufgabe des Bundespräsidenten, pauschal den öffentlichen Dienst zu loben und eine Minderheit als verachtenswert zu brandmarken?
 
Wolfgang Pabst




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