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Ehrenmord" in Deutschland: Wie brutal muslimische Clans agieren und wie milde Richter reagieren

Immer häufiger werden Frauen muslimischer Männer in Deutschland Opfer eines "Ehrenmords". Das Archiv www.ehrenmord.de registriert 42 vollendete und 29 versuchte "Ehrenmorde" im Jahr 2017. Carina Agel nennt in ihrer empirischen Studie "Ehren-Mord in Deutschland" eine beabsichtigte oder vollzogene Ehescheidung als häufigstes (55%) und eine außereheliche Beziehung als zweithäufigstes (20%) Motiv.

Bei Zwangsehen und gewalttätigen Männern liegen Trennungswünsche der Frauen nahe. Anderseits sehen betroffene Männer und ihr Familienclan ihre "Ehre" durch das unbotmäßige Verhalten der Frau verletzt und fühlen sich genötigt, ihre "Ehre" durch Strafaktionen - im Extremfall einen Mord - wiederherzustellen. Ehre in der muslimisch geprägten Gemeinschaft ist der Machtanspruch des Mannes über die Frau - und des Clans über das Individuum.

 

Carina Agel stellt in ihrer Studie überrascht fest, dass in diesem Kontext eine Solidarität zwischen Frauen kaum existiert: "Mütter und Schwestern wissen im Vorfeld der Tat sehr wohl um die Gefährdung der Opfer, unternehmen jedoch nur in den wenigsten Fällen Versuche, die Tat zu verhindern oder das Opfer zumindest zu schützen. Schwestern zeigen sich solidarisch mit den Tätern. Mütter wohnen dem  ´Familienrat´ nicht nur teilweise bei, sondern" bestärken den Täter oft auch zusätzlich. Carina Agel reflektiert, "ob Mütter besonders dann auf die Tötung ihrer eigenen Töchter drängen, wenn sie selbst in einer als aussichtslos betrachteten Familiensituation verhaftet sind."

 

Agel erinnert an die deutsche Rechtspraxis, die im islamischen Ehrenverständnis eine Art Milderungsgrund für einen "Ehrenmord" sah, dementsprechend "niedrige Beweggründe" ausschloss und daher nicht Mord, sondern lediglich Totschlag testierte. 1994 räumte der Bundesgerichtshof mit diesem "Islam-Rabatt" auf und ordnete den "Ehrenmord" im europäischen Kulturverständnis als Verbrechen aus "niedrigen Beweggründen" ein - also Mord.

 

Die Mehrzahl der Gerichte hält sich seither daran. Doch da Justitia bestenfalls einäugig ist, gewähren einzelne Strafkammern noch immer den "Islam-Rabatt". Beispiel: Der chronisch gewalttätige Tschetschene Rashid D., mit dem Trennungswunsch seiner Frau konfrontiert, stach 19mal auf sie ein und schnitt ihr die Kehle durch. Im Juni 2017 verhandelte das Landgericht Cottbus und sah - dank der muslimischen Konfession des Täters - keinen "niedrigen Beweggrund", d.h. keinen Mord. Das Urteil: 13 Jahre Haft wegen Totschlags.

 

Die meisten vollendeten und versuchten "Ehrenmorde" registriert das Archiv www.Ehrenmord.de bei Männern aus der Türkei und aus Afghanistan; in der Häufigkeit folgen Iraker und Syrer. Einzelfälle werden Männern vom Balkan und aus afrikanischen Staaten zugeordnet. Die Aufzählungen bieten jedoch ein völlig unvollständiges Bild: In der Mehrzahl werden betroffene Frauen in die Heimatländer der Täter gelockt und verschwinden dort spurlos ... mit 100prozentiger Dunkelziffer.

 


          




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