Zu den psychischen Wirkungen zählen Angst, Delirium, Depression, Erregtheit, Halluzinationen, Konzentrationsschwäche, Sprachstörungen, Verwirrtheit. Am schwersten wiegt das Risiko einer Agranulozytose: Die Bildung bestimmter Blutkörperchen (Granulozyten) im Knochenmark kann behindert werden, u.U. mit Todesfolge. Zusätzlich löst Metamizol gelegentlich Aplastische Anämien (Blutarmut) oder Überempfindlichkeitsreaktionen aus.
Glaeske: Die Substanz "ist lediglich zugelassen bei starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, bei Koliken, Tumorschmerzen sowie sonstigen akuten oder chronischen starken Schmerzen, soweit andere therapeutische Maßnahmen kontraindiziert sind, sowie bei hohem Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht.
Da Metamizol in unserer Analyse nicht nur das am häufigsten veordnete Schmerzmittel, sondern auch der insgesamt am häufigsten in Pflegeheimen verschriebene Wirkstoff ist, muss kritisch hinterfragt werden, ob Metamizol vor dem Hintergrund der eingeschränkten Indikationen in vielen Fällen ´off label´ angewendet wird. Metamizol sollte nur kurzzeitig eingesetzt werden, zur dauerhaften Therapie starker Schmerzen wird auf Opioide verwiesen ..."
Literatur: