NEWSBÜCHERJOURNALEONLINE-SHOP



 

Sie befinden sich hier: NEWS » Aktuelle News Psychologie » News lesen

« zurück

Wirtschaftspsychologie: Beschäftigte sollen den Zeitbedarf selbst errechnen

Wie lassen sich Personalbemessung und Zeitbedarf bei Humandienstleistungen adäquat berechnen? Der führende Wirtschaftspsychologe Professor Dr. Winfried Hacker (Dresden) schlägt eine partizipative Planung der Beteiligten vor und rät von der Einschaltung fremder Arbeitswirtschaftler ab. Letzteren sind beispielsweise für die Altenpflege unrealistische Zeitvorgaben zu verdanken: Entsorgen von Ausscheidungen bzw. Inkontinenzartikeln in zwei Minuten, An- und Ablegen von Prothesen in vier Minuten. In seiner Monografie "Arbeitsgegenstand Mensch" analysiert Hacker moderne Humandienstleistungen. Das Buch wird morgen während der Messe Personal in Köln vorgestellt.

Hacker empfiehlt: "Vor jeder Zeitermittlung muss die bestmögliche Ausführungsweise festgestellt, der Zeitermittlung zugrundegelegt und eingeführt, d.h. eingeübt werden. Die wirklichen Experten für die Prozessoptimierung sind die Arbeitsplatzinhaber. Mit Hilfe ihrer Berufserfahrung können reguläre von Ausnahmesituationen unterschieden und Auftrittshäufigkeiten diverser Vorgehensweisen abgeschätzt werden. Ein externer Beobachter müsste dafür u.U. wochenlange Ganzschichtaufnahmen durchführen. Auch ist die Akzeptanz von selbst entwickelten Verbesserungen sowie Vorgabezeiten zumindest höher als von Fremdvorgaben.

Die Einheit von Prozessoptimierung und Zeitaufwandsermittlung als Personalbemessungsgrundlage ist unerlässlich, weil Zeitfestlegungen für suboptimal gestaltete Arbeitsprozesse nutzlos wären." In seinem aktuellen Lehrbuch beschreibt Hacker en detail die einzelnen "Arbeitsschritte bei der partizipativen Prozessoptimierung und Zeitbedarfsermittlung".

Er warnt vor dem häufig begangenen Ausweg einer Personalbemessung ohne Zeitermittlung. "Dabei wird schrittweise so lange Personal abgebaut, bis eindeutig durch Personalmangel bedingte Mehrkosten (z.B. Reklamationen, Klientenverluste, Fehlerhäufigkeit) den Gewinn aus der Personaleinsparung übersteigen." Derartige Methoden sind legal, "weil die im Arbeitsschutzgesetz geforderte Gefährdungsbeurteilung bisher psychische Belastungen und Beanspruchungen nicht ausdrücklich einschließt; das Erfassen von psychischer Ermüdung, Monotonie, Sättigung, Stress oder emotionaler Erschöpfung als Abbruchkriterium beim Personalabbau ist nicht gefordert."


Arbeitsgegenstand Mensch: Psychologie dialogisch-interaktiver Erwerbsarbeit
Ein Lehrbuch
Hacker, Winfried




alttext    

 

Aktuell

Socials

Fachzeitschriften