Die Kriminalitätsfurcht ist in Deutschland wesentlich stärker ausgeprägt als die reale Kriminalitätsbedrohung. Politik und Justiz tendieren häufig dazu, sich am Level der Furcht und nicht an den realen Kriminalitätsrisiken zu orientieren, warnt Professor Dr. Winfried Hassemer, der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
Er analysiert mehrere Risiken des Missverhältnisses, u.a.: "Das moderne, präventiv orientierte Strafrecht hat eine blinde Stelle, die nicht einfach ausgeglichen werden kann. ... Ihm fehlt konzeptionell die normative Grenze der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen. Das Präventionsstrafrecht muss deshalb mit Hilfe des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgebremst werden, wenn es z.B. im Bestreben einer frühzeitigen Verhinderung terroristischer Anschläge ... zu weit geht.
Dass das immer öfter misslingt, dass der kriminalpolitische Diskurs maßlose Forderungen hervorbringt und ein Ende solcher Forderungen nicht absehbar ist, liegt nicht nur darin begründet, dass die Verbrechensfurcht bei uns weit verbreitet ist und als Motor für Kontrollverschärfungen wirkt. Es liegt auch daran, dass Sicherheitsbedürfnisse strukturell unstillbar sind. ... Sicherheit ist nie hergestellt, sie ruft immer nach Komplettierung, denn sie ist emotiv hoch aufgeladen", schreibt der Jurist in einer aktuellen justizkritischen Aufsatzsammlung "Blick über den Tellerrand - Dialog zwischen Recht und Empirie".
Professor Dr. Norbert Nedopil (München), Nestor der forensischen Psychiatrie in Deutschland, beschreibt in der gleichen Publikation die engagierten Bemühungen seiner Disziplin, die Qualifikation psychiatrischer Gutachter auf einem hohen Niveau zu stabilisieren. Dennoch: "Trotz dieser Fortschritte bleibt noch vieles zu tun. Hierzu dürfte zum einen eine bessere Ergebniskontrolle gehören, und hierfür wiederum wäre eine fundiertere Ausbildung der Juristen nötig.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat kürzlich in einer internen Umfrage bei Gerichten und Staatsanwälten die Auswahlkriterien für Gutachter erkundet. Die Schnelligkeit, mit der das Gutachten erstellt wird, und die Bekanntheit des Gutachters beim Auftraggeber waren jene Gesichtspunkte, die alle anderen Vorschläge bei weitem übertrafen. Qualität der Gutachten oder Zertifizierung des Gutachters spielten bei den Antworten praktisch keine Rolle ..."
Quellen / Links:
Horst Schüler-Springorum, Norbert Nedopil (Hrsg.): Blick über den Tellerrand - Dialog zwischen Recht und Empirie
Pabst 2008, 176 Seiten, ISBN 978-3-89967-439-2