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20-08-07
Am häufigsten irrten die Augenzeugen


205 Häftlinge sind in den USA bisher aufgrund von DNA-Tests freigekommen. Zum ersten Mal untersucht eine Studie, wie es zur Verurteilung von Unschuldigen gekommen ist.


Aus dem Rinnsal, das 1989 mit dem Häftling Gary Dotson in Illinois begann, ist ein kleiner Strom geworden: Zunächst waren es 1 oder 2 amerikanische Häftlinge pro Jahr, dann 5 oder 6, seit 2001 sind es im Durchschnitt bereits 21, die sich mit Hilfe eines DNA-Tests als unschuldig erwiesen, obwohl sie schuldig gesprochen und verurteilt seit Jahren im Gefängnis sassen. 205 rechtskräftig verurteilte Häftlinge sind in den USA von 1989 bis Juli 2007 aufgrund von nachträglichen DNA-Tests freigekommen. Das Innocence Project der Cardozo Law School in New York, eine von zwei Anwälten gegründete Organisation, die sich ganz der Befreiung unschuldig Verurteilter verschrieben hat, hält ihre Namen und Daten fest: Durchschnittlich waren sie zur Zeit der Verurteilung 26 Jahre alt und haben bis zu ihrer Freilassung 12 Jahre im Gefängnis verbracht. 15 von ihnen waren zum Tod verurteilt worden.

Die Freisprüche haben enormen Widerhall gefunden in der amerikanischen Öffentlichkeit einerseits, aber auch unter Juristen, Anwälten und Richtern. Sie haben das Vertrauen in das amerikanische Strafverfolgungssystem gründlich untergraben. Doch was bei jedem Flugzeugunfall sofort passiert, war bisher unterblieben: die genaue Untersuchung der Ursache des Absturzes.

Brandon L. Garrett, Professor an der University of Virginia School of Law, hat dies nun nachgeholt. Seine Studie «Judging Innocence» ist die erste wissenschaftliche Untersuchung darüber, wie das amerikanische Strafverfolgungssystem Menschen verurteilte, die sich als unschuldig erwiesen.

Garretts Frage ist einfach: Auf welche Beweise stützten sich die falschen Urteile? Um sie zu beantworten, hat der Jurist 200 Fälle von DNA-Freilassungen bis ins kleinste Detail studiert und ausgewertet: nebst persönlichen Daten der Betroffenen zunächst deren Prozessakten mit den gerichtsmedizinischen Beweisen, Zeugenaussagen, Identifikationen und falschen Geständnissen, auf die sich das Ersturteil stützte. Dann aber auch, wo vorhanden, die Rekurse an höhere Instanzen, die neuerlichen Prozesse oder Ablehnung derselben.

Alle 200 DNA-Freigesprochenen waren für Vergewaltigung, Mord oder für beide Verbrechen verurteilt worden. Die Analyse des Beweismaterials ergab, dass sich in 79 Prozent der Fälle Augenzeugenberichte oder die nachträgliche Identifikation (durch das Opfer oder durch Augenzeugen) falsch erwiesen. In 55 Prozent der Fälle stellten sich gerichtsmedizinische Analysen und Expertisen als mangelhaft oder schlicht falsch heraus – was sich auf Fehler, unsachgemässe Handhabung und sogar auf absichtliche Fälschung zurückführen liess. Meistens handelte es sich dabei um Blut oder Spermien, aber in 42 Fällen erwies sich die Identifikation von Haar als falsch – ein «notorisch unzuverlässiges» Gebiet, wie Garrett schreibt. Von jenen 16 Prozent, die ihre «Schuld» gestanden hatten, waren zwei Drittel minderjährig oder geistig behindert – oder beides.

Schon die simplen persönlichen Daten sind niederschmetternd: 11 Prozent der Unschuldigen waren Jugendliche, 6 Prozent geistig Behinderte. Und 73 der fälschlicherweise wegen Vergewaltigung Verurteilten waren Schwarze oder Latinos, während nur 37 Prozent aller in den USA wegen Vergewaltigung einsitzenden Häftlinge diesen Minoritäten angehören. Nicht weniger erschütternd ist das Resultat von Garretts Analyse der Berufungen: Nicht nur haben gerade diese unschuldig Verurteilten besonders selten Berufung gegen ihr Urteil eingelegt. Nur 20 von den 200 bezogen die Berufung auf ihre Unschuld, und alle damit begründeten Berufungen wurden abgelehnt. Womit sich erhärtet, dass die Revision eines einmal gefällten Schuldspruchs zu Recht als aussichtslos gilt und deshalb in der Regel gar nicht versucht wird. Selbst den Zugang zum DNA-Test mussten sich viele Häftlinge lange erkämpfen. Dass gerade das Berufungssystem in Bezug auf die Schuldfrage in diesem Ausmass versagt hat, hält Garrett für besonders schwerwiegend.

Die schuldlos Verurteilten seien nur die Spitze eines Eisberges, schreibt Garrett. Die wahren Ausmasse dieser Spitze oder gar des Eisberges selbst will der Autor jedoch nicht einmal abschätzen. Kriminalfälle, in denen DNA-Tests zur Anwendung kommen können (in denen also entsprechende Spuren am Tatort nicht nur vorhanden, sondern auch gesichert und aufbewahrt worden sind), stellen nämlich eine kleine Minderheit dar: Das Innocence Project schätzt sie auf 10 Prozent aller Gewaltdelikte. Fast ausschliesslich geht es um Fälle von Vergewaltigung, bei der mindestens Spermienflüssigkeit sichergestellt werden kann. Die Ergebnisse von «Judging Innocence» lassen daher vermuten, dass es buchstäblich Tausende gibt, die unschuldig in amerikanischen Gefängnissen sitzen, deren Unschuld aber kein DNA-Test bezeugen kann, weil am Tatort keine entsprechenden Spuren vorhanden waren.

Eine positive Nachricht ist immerhin zu vermelden: Die Aufarbeitung der Fälle der Exonerees ist eine Aufarbeitung der Vergangenheit. Längst werden DNA-Tests schon in den laufenden Strafuntersuchungen eingesetzt. Laut Untersuchungen des Innocence Project haben sie seit 1989 in rund 25 Prozent aller amerikanischen Strafverfahren zur Entlastung eines Verdächtigten oder Angeklagten geführt.



Quellen / Links:

www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/am_haeufigsten_irrten_die_augenzeugen_1.536753.html









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